sales and delivery condition

Brems- und Kupplungstechnik Ges.m.b.H. & Co.KG
Schwefel 73, 6850 Dornbirn, Austria
Tel: 05572 / 25080, Fax: 05572 / 25080-9
E-Mail: office@bkt.at
Internet: http://www.bkt.at
DVR: 0926876
FN: 14712k
UID-Nr.: ATU 3621 5706
  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen und haben diese keine Gültigkeit, es besteht kein Konsens, anderslautende Geschäftsbedingungen als rechtswirksam festzulegen. Der Käufer erklärt seine vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch dadurch, dass er unsere Lieferungen und Leistungen zulässt und diese annimmt.
    Abreden und Nebenabreden bedürfen der Schriftlichkeit und müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden, ansonsten solche nicht gelten, auch Zusagen oder Mitteilungen von Mitarbeitern erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, sofern sie von der Geschäftsführung in schriftlicher Form genehmigt werden, die Mitarbeiter sind nicht befugt, verbindliche Zusagen und Abreden in rechtswirksamer Form treffen zu können.
  2. Für die Richtigkeit der an uns gerichteten Bestellungen ist der Auftraggeber verantwortlich, für Fehler und Schäden, die durch ungenaue, unvollständige oder unrichtige Angaben entstehen, übernehmen wir keine Haftung und zeichnen hierfür frei.
  3. Es gelten verrechnungsmäßig jene Preise, die am Liefertag bzw. Abholungstag an unseren Verkaufsstellen Gültigkeit haben, die Preise sind ausgezeichnet und verstehen sich zuzüglich Ust.
  4. Eine Versendung von Waren erfolgt auf Gefahr, Risiko und Kosten des Käufers, die Auswahl der Versandart bleibt uns überlassen.
  5. Unsere Rechnungen sind am dem Rechnungsdatum folgenden Tag ohne Abzug zur Zahlung fällig, jeglicher Skontoabzug gilt ausgeschlossen, es sei denn, es wurde hierfür eine gesonderte schriftliche und von der Geschäftsführung genehmigte Vereinbarung getroffen.
    Für diesen Fall läuft die Skontofrist ab Rechnungsdatum und hat die Zahlung uns innerhalb der Skontofrist tatsächlich zugezählt zu sein, bei sonstiger Verwirkung.
    Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 12 % Zinsen p.a. als festgelegt, wir sind jedoch nach Wahl auch berechtigt, die uns tatsächlich entstandenen und höheren bankmäßigen Zinsen zur Verrechnung zu bringen.
    Für den Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt jedenfalls Terminsverlust bei Verzug mit einer Rate als festgelegt, sodass sodann das gesamte offene Obligo sofort zur Zahlung fällig wird.